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Microsoft Teams in Schulen

Rheinland-Pfalz will Nutzung einstellen

Microsoft Teams soll an Schulen nicht mehr angewendet werden. Das soll zumindest in Rheinland-Pfalz die Regel sein.


Microsoft Teams soll an Schulen in Rheinland-Pfalz bald nicht mehr genutzt werden. Das meldet das Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Verweis auf die Deutsche Presse Agentur (dpa). Grund dafür sollen Bedenken bezüglich des Datenschutzes sein, wie es in Berichten heißt.

Auch das Bildungsministerium soll sich diesbezüglich bereits geäußert haben und geht ebenfalls davon aus, dass die Plattform für Video-Calls bald nicht mehr an den Schulen genutzt wird. Es gehe davon aus, dass dann alle Schulen auf die Teams-Nutzung verzichteten, heißt es in der Antwort auf eine Landtagsanfrage der CDU-Fraktion. Zuletzt verwendeten noch 228 der 1.600 Schulen in Rheinland-Pfalz MS Teams. Bereits 604 Schulen sind nach Angaben des Bildungsministeriums beim 2021 eingeführten Schulcampus RLP mit dabei.

„Der Rechtszustand hat sich seit zwei Jahren nicht geändert“, sagt der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann zum Einsatz von MS Teams. „Konkrete Zusagen von Microsoft, die neue Überlegungen möglich machen würden, sind keine ersichtlich.“

Bislang habe es wegen der Pandemie und der Einführung des Schulcampus Rheinland-Pfalz einen Aufschub gegeben. Jetzt müssten aber auch die Schulen, die bislang noch MS Teams nutzten, den Umstieg auf andere Systeme wie das vom Land empfohlene und beim Schulcampus mit angeschlossene Open-Source-Angebot Big Blue Button (BBB) schaffen – so wie das schon von der Mehrheit der Schulen praktiziert werde. „Diese machen sicher auch keinen schlechteren Unterricht.“

Grund für die Diskussion ist die Übermittlung von Daten in die USA – bei Cloud-Lösungen wie Teams und dem umfassenderen Paket MS Office 365 werden Nutzerdaten übertragen. „Hinzu kommt, dass die Datenschutzgrundverordnung dem Schutz personenbezogener Daten von Kindern einen besonders hohen Stellenwert beimisst“, erklärt Kugelmann. Der EuGH macht die zulässige Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der EU davon abhängig, dass dort ein vergleichbares Datenschutzniveau wie in der EU sichergestellt ist. In den USA ist dies nach der Rechtsauffassung des EuGH nicht der Fall.