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DSGVO: Erstes Bußgeld verhängt

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Baden-Württemberg verhängt erstes Bußgeld in Datenschutzverfahren


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat am 21. November 2018 gegen den Betreiber einer Chat Community eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro wegen einer Verletzung der Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (“DS-GVO”) verhängt. Ein höheres Bußgeld konnte vor allem durch eine sehr gute Zusammenarbeit des Unternehmens mit dem LfDI vermieden werden.

Laut Presseerklärung des LfDI hatte sich das Unternehmen nach einem Hackerangriff im Sommer 2018 an den LfDI gewendet. Der Angriff führte zu einem unbefugten Zugriff und der anschließenden Veröffentlichung von personenbezogenen Daten von rund 330.000 Nutzern, darunter Passwörter und E-Mail-Adressen.

Bei der Bemessung des Bußgelds berücksichtigte der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink die als konstruktiv bewertete Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, das umgehend sowohl seine Nutzer als auch die Behörde über die Datenpanne informiert und in dieser Hinsicht die DSGVO-Vorgaben erfüllt hatte. Auch habe das Unternehmen in wenigen Wochen umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um ihre IT-Sicherheit zu verbessern und die Nutzerdaten nach dem aktuellen Stand der Technik zu sichern. Mit dem LfDI sei vereinbart, dass das Unternehmen in den nächsten Wochen weitere Maßnahmen durchführt.

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-sein-erstes-bussgeld-in-deutschland-nach-der-ds-gvo/)

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